Meldeschema
Anruf auf die 144 - Richtig alarmieren per Telefon lohnt sich!
1. Wo? | Wo genau ist der Notfallort? |
2. Wer? | Rückrufnummer und Name des Anrufers |
3. Was? | Art des Notfalls |
4. Wann? | Zeitpunkt des Notfalls |
5. Wie viele? | Anzahl und Zustand der Patienten, Art der Verletzungen |
6. Weiteres? | Benzin fliesst aus, Bahnübergang,... |
7. Rückmeldung | Beantworten Sie Fragen der Notrufzentrale, warten Sie bis die Zentrale den Anruf beendet |
Die oben aufgeführten Angaben sind lebenswichtig, und man sollte sich an dieses Meldeschema halten. Vor dem Telefonieren wenn möglich Notizen machen, um Fragen der Notrufzentrale beantworten zu können.
Bei mehreren Helfern die Alarmierung delegieren.
Besondere Umstände bekannt geben: blockierte Strasse, auslaufendes Benzin, eingeklemmter Patient, giftige Stoffe, Hochspannungsleitungen usw., Gewährleistung von Zutritt zu Gebäuden, z.B. Codes.
In der Nacht Wohnung, Treppenhaus und Haustüre beleuchten.
Weitere Personen z.B. Nachbarn bitten, den Rettungsdienst einzuweisen.
Die Person, die alarmiert hat, meldet sich wieder auf der Unfallstelle zurück! Meldet sie sich nicht innert nützlicher Frist: eine weitere Person mit der Alarmierung beauftragen.
Wenn sich die Situation verändert: nachalarmieren.
Quelle
Schweizerischer Samariterbund (www.samariter.ch), modifiziert durch den IVR (www.144.ch).