Handlungsfelder
Die Qualitätsstrategie des Bundes gliedert Prioritäten in «Handlungsfelder». Der Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG stützt sich ebenfalls auf diese Handlungsfelder und verlangt eine gestaffelte Einführung:
Qualitätskultur (Jahr 1 nach Inkrafttreten)
Patientensicherheit (Jahr 2 nach Inkrafttreten)
Evidenzbasierte Entscheidungsfindung (Jahr 3 nach Inkrafttreten)
Patientenzentriertheit (Jahr 3 nach Inkrafttreten).
Spitäler und Kliniken bilden diese Handlungsfelder in Qualitätskonzepten ab und integrieren diese in ihr Qualitätsmanagementsystem (QMS). Die Einhaltung der Vorgaben wird anhand von Selbstdeklarationen und durch externe Audits überprüft. Die Beurteilung richtet sich nach dem Prozess der kontinuierlichen Verbesserung (PDCA-Zyklus) und der Betriebsdurchdringung. Beide Kriterien werden auf einer Skala von 0 bis 4 dargestellt Mehr Informationen zu den Überprüfungen finden Sie hier.
Handlungsfeld Qualitätskultur
Dimension kontinuierliche Verbesserung: 1=fehlende Implementierung / 2=Umsetzungsplan mit angemessenem Zeitplan vorhanden (Plan) / 3=QMS ist implementiert (Do) / 4=die Wirksamkeit des QMS wird überprüft (Check) / 5=Korrekturmassnahmen werden definiert und umgesetzt (Act)
Dimension Betriebsdurchdringung: 1=fehlende Implementierung / 2=mind. 1 Pilotbereich / 3=Einführung in mind. 50% der Bereiche / 4=Einführung in mind. 75% der Bereiche / 5=vollständige Einführung
Es ist zu beachten, dass die Audits noch im Aufbau sind und daher erst wenige Daten zur Verfügung stehen. Die Grafik wird laufend aktualisiert. Die Grafiken der weiteren Handlungsfelder werden ergänzt, sobald diese eingeführt werden.