Überprüfung
Die Einhaltung der Vorgaben aus dem Qualitätsvertrag nach Art. 58a wird folgendermassen überprüft:
1.
Selbstdeklarationen
Die Spitäler und Kliniken geben den Vertragspartnern an, welche Qualitätsverbesserungsmassnahmen sie umsetzen und welchen Implementierungsstand diese haben. Zudem geben sie auch Auskunft darüber, welchen Implementierungsstand die Qualitätskonzepte pro Handlungsfeld haben.
2.
Externe Audits
Alle Spitäler und Kliniken sollen mindestens alle 8 Jahre an einem externen Audit teilnehmen. Die Auswahl erfolgt sowohl nach Zufallsprinzip als auch aufgrund von ANQ-Messergebnissen. Die Prüfstelle muss ISO-zertifiziert oder EFQM-anerkannt sein.
H+, curafutura, santésuisse und die MTK erhalten die Angaben aus den Selbstdeklarationen und den Audits und attestieren den Spitälern und Kliniken die Erfüllung bzw. Nicht-Erfüllung des Qualitätsvertrags nach Art. 58a KVG. Damit ein Spital oder eine Klinik den Vertrag erfüllt, muss es
mindestens einmal jährlich die Selbstdeklaration aktualisieren,
ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem (QMS) betreiben,
mit dem Qualitätskonzept die Mindestanforderungen pro Handlungsfeld vollständig abdecken,
die Mindestanzahl Qualitätsverbesserungsmassnahmen pro Handlungsfeld umsetzen,
an Audits teilnehmen, sofern es ausgewählt wird und
allfällige Auflagen aus den Audits fristgerecht erfüllen.
Im Dashboard der Spitalprofile ist aufgeführt, ob ein Spital oder eine Klinik die Vorgaben des Vertrags erfüllt.