Qualitätsentwicklung
Durch eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung sollen die Qualität und die Patientensicherheit in einzelnen Spitälern und Kliniken aber auch im Gesamtsystem stetig verbessert werden.
H+, santésuisse und curafutura haben in einem Vertrag Regeln für eine verbindliche, einheitliche und transparente Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken vereinbart. Damit wird die gesetzliche Forderung des Krankenversicherungsgesetzes gemäss Art. 58a erfüllt. Ein analoger Vertrag besteht zwischen H+ und der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK).
Das Ziel ist klar: eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung der Behandlungsqualität und der Patientensicherheit. Dazu baut der Qualitätsvertrag auf den 4-Jahreszielen des Bundesrats zur Qualitätsentwicklung auf und integriert die bereits bestehende Bestrebungen der Spitäler und Kliniken:
Auch die Transparenz nimmt eine wichtige Rolle ein: Die Selbstdeklaration zu den gewählten Qualitätsverbesserungsmassnahmen sowie der Stand der Einführung dieser Massnahmen werden transparent publiziert. Dasselbe gilt auch für das Ergebnis der Audits.
Spitalspezifische Daten sind im jeweiligen Spitalprofil aufgeführt.