Qualitätsmanagementsystem (QMS)
Die Qualitätsstrategie des Bundes gliedert Prioritäten in «Handlungsfelder». Der Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG stützt sich ebenfalls auf diese Handlungsfelder. Im Handlungsfeld Governance wird das Führen eines geeigneten Qualitätsmanagementsystems verlangt.
Ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) stellt die Standardisierung und systemische Koordination der Aktivitäten sicher. Gemäss dem Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG muss jeder Leistungserbringer über ein geeignetes QMS verfügen, welches auf der höchsten Ebene der Organisation unterhalten wird. Das QMS muss zudem mindestens folgende Punkte abdecken:
Verantwortliche Qualitätseinheit, die der Geschäftsleitung untersteht
Prozess zur «Kontinuierlichen Verbesserung» (PDCA-Zyklus)
Prozessmanagement
Risikomanagement, inkl. Behandlungsprozess für nichtkonforme und unerwünschte Ereignisse
Die Fachkommission Qualität von H+ hat dazu einen Leitfaden erarbeitet. Dieser konkretisiert die Kriterien, die im Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG für alle Qualitätsmanagementsysteme verbindlich festgehalten sind und dient den Spitälern und Kliniken als Hilfestellung.
Externe Auditstellen evaluieren im Rahmen der Überprüfungen die Einhaltung der Vorgaben für das QMS. Die Beurteilung richtet sich nach dem Prozess der kontinuierlichen Verbesserung (PDCA-Zyklus: Plan – Do – Check - Act) und wird auf einer Skala von 1 (fehlende Implementierung) bis 5 (Massnahmen werden definiert und umgesetzt; «Act») dargestellt. Weitere Informationen dazu finden Sie auch im Kapitel «Überprüfung».
Nationale Auditergebnisse QMS
Es ist zu beachten, dass die Audits noch im Aufbau sind und daher erst wenige Daten zur Verfügung stehen. Die Grafik wird laufend aktualisiert.